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Rauchwarnmelder - Pflicht:
In vielen Bundesländern auch für Bestandswohnungen Pflicht.

In vielen Bundesländern schreibt die Landesbauordnung (LBauO) u.a. vor, dass in Schlafräumen und Kinderzimmern jeweils mindestens einen Rauchmelden installiert sein muss und diese so eingebaut und betrieben werden müssen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz schreibt vor, daß bis Juli 2012, neben der Pflicht bei Neu- und Umbauten, eine Nachrüstpflicht auch für vorhandene Wohnungen besteht.

Neben "autarken" Rauchwarnmeldern werden im Handel auch Rauchwarnmelder angeboten, die vernetzt werden können und somit im Falle eines Feuers gemeinsam vor der Gefahr warnen.




Abbildung: Rauchwarnmelder der Firma ABUS

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