Offene Bauweise
Offene Bauweise - Was versteht man darunter?
Der Begriff offene Bauweise regelt die Bebauung von einem Grundstück. Gebäude mit einem solchen Bebauungsplan müssen einen Grenzabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Ausgenommen davon sind Garagen, Carports oder Stellplätze, die direkt an die Grenze gebaut werden dürfen.
Bei der offenen Bauweise wird zwischen drei möglichen Hausformen unterschieden:
- EinzelhausDas Gebäude steht unter Einhaltung der Abstandsflächen frei auf dem Grundstück.
- DoppelhausDie zwei Gebäude besitzen eine gemeinsame Wand, die entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Beide Häuser zusammen bilden eine Einheit.
- Hausgruppe (Reihenhaus)Mehr als drei Häuser bilden eine Hausgruppe. Alle verfügen über ein eigenes Grundstück. Die erforderlichen Abstandsflächen werden durch das erste und das letzte Haus erfüllt.
Woran ist eine offene Bauweise zu erkennen?
Ob eine offene Bauweise oder eine geschlossene Bauweise auf einem Grundstück zulässig ist wird im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt. Dabei steht das Kürzel „O“ für die offene Bauweise. Ergänzend dazu wird in einem Dreieck die jeweilige Hausform näher definiert. Dabei steht der Buchstabe „E“ für Einzelhaus, „D“ für Doppelhaus und „H“ für Hausgruppen. Bei Letzteren ist die Länge auf maximal 50 Meter begrenzt.
Was ist der Unterschied zu einer geschlossenen Bauweise?
Ist eine geschlossene Bauweise, zu erkennen an dem Buchstaben „G“ vorgeschrieben, so bestehen keine seitlichen Grenzabstände. Typische Hausformen auf Grundstücken mit geschlossener Bauweise sind Reihenhäuser, deren Bebauung ohne weiteren Abstand aneinander erfolgt.