Baukindergeld
Förderung von Familien mit Kindern über das Jahr 2020 hinaus.
Baukindergeld 2021
Alles, was Sie für den Antrag von Baukindergeld wissen sollten
Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit einem Zuschuss – unabhängig davon, ob es sich um den Neubau von einem Eigenheim, den Kauf einer Gebrauchtimmobilie oder die Anschaffung einer Eigentumswohnung handelt. Die Förderung war ursprünglich bis Ende 2020 geplant, wurde jedoch bis zum 31. März 2021 verlängert. Finden Sie hier die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammengestellt:
Zum 31.03.2021
ausgelaufen
Anspruch und Voraussetzungen für das Baukindergeld
Baukindergeld kann nur für den Ersterwerb, also für den Erweb der ersten, eigenen Immobilie beantragt werden. Sollten Sie bereits eine Immobilie besitzen, geerbt oder geschenkt bekommen haben (entscheidend ist hier der Grundbucheintrag), so besteht kein Anspruch.
Anspruch auf das Baukindergeld vom Staat haben sowohl Familien als auch Alleinerziehende, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben und auch selbst in die neue Immobilie einziehen. Entscheidend dabei ist das Alter des Kindes bzw. der Kinder am Tag der Antragsstellung. Die Einkommensgrenze, also das Jahreshaushaltseinkommen, darf 75.000 Euro nicht überschreiten. Entscheidend für die Bewilligung des Zuschusses ist zudem das durchschnittliche Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Nebentätigkeit zählen ebenfalls dazu.
Mit jedem im Haushalt lebenden Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 15.000 Euro.
Anzahl Kinder | max. Einkommen | Baukindergeld |
1 Kind | 90.000 € | 12.000 € |
2 Kinder | 105.000 € | 24.000 € |
3 Kinder | 120.000 € | 36.000 € |
4 Kinder | 135.000 € | 48.000 € |
Auszahlung des Baukindergeldes
Der Zuschuss über 1.200 Euro für jedes Kind wird jährlich über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren ausgezahlt.
Antragstellung bis 31.03.2021
Die Antragstellung für das Baukindergeld kann über die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) online über das Programm 424 beantragt werden. Das Stellen des Antrags ist bis spätestens 3 Monate nach dem Einzug zu erfolgen. Bis zum Stichtag 31.03.2021 muss entweder die Baugenehmigung vorliegen oder beim Kauf einer bestehenden Immobilie der Kaufvertrag unterschrieben sein.
Eine Umschuldung bzw. eine rückwirkende Beantragung vom Baukindergeld ist nicht möglich.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Förderung kann mit jedem anderen Förderprogramm, z.B. dem KfW-Effizienzhaus oder dem 10.000 Häuser-Programm in Bayern kombiniert werden und damit in die Baufinanzierung komplett miteinfließen.
Wohnflächenbegrenzung
Die ursprünglich geplante Begrenzung bis zu einer Wohnfläche von 120 m² ist nicht in das Gesetz mit eingeflossen. Es besteht also keine Begrenzung an Wohnfläche für die neue Immobilie.
Änderung der Lebenssituation
Das Baukindergeld wird nur so lange gewährt, wie die Immobilie selbst bewohnt wird. Erfolgt ein Verkauf oder eine Vermietung des Hauses oder der Eigentumswohnung, so wird die weitere Zahlung der Förderung eingestellt. Welche Folgen eine Trennung oder Scheidung hat ist derzeit noch unklar, da für diesen Fall noch kein konkreter Gesetzestext existiert.
Baukindergeld und Eigenheimzulage
Wer in Bayern Eigentum anschaffen möchte, kann zusätzlich zum Baukindergeld die nur in diesem Bundesland geltende Eigenheimzulage beantragen. Sie beinhaltet eine einmalige Zahlung von 10.000 Euro sowie 300 Euro pro Kind über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren, also 3.000 Euro insgesamt pro Kind zusätzlich was sich auf die gesamte Finanzierung positiv auswirken kann.